
Nach meiner Recherche müssten sich auf beiden Einfahrtseiten geeignete Stellen finden lassen, an denen die „Warnsäcke“ hängen könnten. Die Höhe in der sie hängen sollen errechnet sich aus der niedrigsten Stelle der Unterführung minus ca. 5 cm Luft. Die Säcke bilden eine Art Schablone für die Durchfahrt. Wer dort ungestreift durchkommt, müsste auch unbeschadet die Unterführung durchqueren können.
Im gesamten Bereich der Unterführung gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wer diese Geschwindigkeit einhält hat einen Anhalteweg von ca. 18 m. Dieser errechnet sich aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg von jeweils 9 m. Sind also die Säcke in einem Abstand von 18 m zum Eingangsportal der Unterführung aufgestellt, hat der Autofahrer eine realistische Chance sein Gefährt rechtzeitig zum Anhalten zu bringen, bevor er eingeklemmt wird.
Im oberen Einfahrtbereich liegt meiner Meinung nach der geeignetste „Warnsack“-Standort leicht unterhalb der Einfahrt in die nach rechts sich öffnende Notwendeplatte. Um in diese einzufahren genügt eine Breite von rund 3-4 m. Kurz nach diesem Abzweig können/sollten die Säcke hängen. Der Abstand zur Unterführung beträgt dann noch gut 30 m. Also reichlich Raum und Zeit um auf die Bremse zu treten und das Wohnmobil zum Anhalten zu bringen.
Im talseitigen Bereich wäre der günstigste Standort (in Fahrtrichtung betrachtet) ca. 5 m nach dem Fußgängerüberweg. Dann können Lkws noch nach links in den Wendeplatz einfahren und dem „gedankenlosen Überhöhen-Fahrer“ bliebe - nachdem er gegen die Säcke geprallt ist - immerhin noch ein Anhalteweg von rund 20 m. Nicht üppig aber ausreichend, vorausgesetzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird nicht deutlich überschritten.